KASPAR-HAUSER-FORSCHUNG
F r e i e I n i t i a t i v e
Nordring 56; D-63067 Offenbach am Main
Tel. 069 / 884201 Fax 069 / 800 36 32
e-mail: dr-r-b@kaspar-hauser-forschung.de
Offenbacher Fehlerprotokoll zur 1996er Münchener Gen-Analyse-Farce „Kaspar Hauser“
Zur
wissenschaftlich gemeinten Veröffentlichung: Int J Legal Med 111(6)287-346
Oct 98, pag. 287 ff.: Weichhold et al.: DNA analysis in the case of Kaspar
Hauser, ergänzend: Gen-Analyse Martin Bormann
In
der Zusammenfassung zu Beginn des Aufsatzes wird als Resümee („Abstract“)
postuliert: Thus, it is becoming clear that Kaspar Hauser was not the Prince
of Baden. Diese Folgerung steht im Widerspruch zu der Feststellung weiter
oben im Resümee, daß die Kleidung, woran die Analyse vorgenommen worden ist, sehr
wahrscheinlich („most likely worn“) beim Attentat am 14. Dezember
1833 von Kaspar Hauser getragen worden sei. Der Sprung von „sehr
wahrscheinlich“ zur Folgerung „...war nicht“ ist
wissenschaftswidrig.
Die
Authentizität der Kleidung wurde und wird stichhaltig bestritten (Kurt Kramer,
Ansbach, hat darüber veröffentlicht).
Wissenschaftswidrig
ist im Resümee ferner (zumal im Hinblick auf den rechtsmedizinischen Anspruch
der Zeitschrift!), daß hier die Frage nach der Authentizität der Blutspur nicht
berührt worden ist. Es ist bekannt, daß die Kleidung-Exponate im Ansbacher
Museum früher regelmäßig gewaschen, die Blutflecken daran nachgefärbt worden
sind. Selbst wenn es sich um die Originalkleidung gehandelt hätte, so wäre der
Blutauftrag nicht automatisch gleichfalls authentisch. In der Einführung
(„Introduction“) pag. 287 letzter Satz wird nochmals die Fragwürdigkeit der
Originalität der Blutspur ausgedrückt: „...a suspected bloodstain from
Kaspar Hauser“. Dennoch wird von den Autoren eine Absolutheitsbehauptung
aufgestellt.
Pag.288
Abs.1: es wird behauptet, daß eine Exhumierung nicht in Frage gekommen sei, da
die genaue Lage des Grabes nicht sicher festzustellen sei und, wenn Gebeine
gefunden würden, fraglich bleibe, ob sie Kaspar Hauser zuzuordnen seien. Im
Hinblick auf den rechtsmedizinischen Anspruch des Journals ist es
unverständlich, daß nicht weiter nachgeforscht worden ist. Es gibt Augenzeugen
dafür, daß bei dem Fliegerangriff, der den Friedhof in Ansbach beschädigte, das
betreffende Grab unversehrt geblieben ist. Und es muß jedem Rechtsmediziner
klar sein, daß, da bei der Sektion Kaspar Hausers das Gehirn untersucht worden
ist, diese Schädelöffnung ein Identifikationsindiz ist. Beurkundet ist, daß der
Schädel aufgesägt worden ist. (Allerdings ist nicht unwahrscheinlich, daß der
Leichnam wenige Stunden nach der Beerdigung exhumiert und weggebracht worden
ist – es gibt hierfür Indizien.)
Pag.288
Abs.2: Der hier erwähnte „Attentats-Stich“ in der Kleidung an der linken
Brustseite ist nicht der vormals vorhandene, beschriebene und fotografierte
Einstich im Gehrock, sondern es handelt sich um ein früheres Mottenloch (das
ist dokumentierbar), das bei der Präparation des wollenen Gehrocks
unkundigerweise zu einem Einstich-Loch umpräpariert worden ist (als Kaspar
Hauser niedergestochen worden ist, war er zunächst provoziert worden, sich zu
bücken, wodurch sich der Gehrock verschoben hat – der Stich traf zwar nahezu
das Herz, aber der Einstich im Gehrock lag tiefer und nahe der Leibmitte).
dito:
Nach unseren Feststellungen unterscheidet sich der Blutfleck, der heute gezeigt
wird, von früheren Abbildungen, d.h. es träfe die behauptete Deckungsgleichheit
nicht zu; gegebenenfalls müßte dies kriminaltechnisch überprüfbar sein.
Pag.289
Table 1: hier wird ohne Einschränkung gesagt: „Reference sequence Kaspar
Hauser“. Eine solche Behauptung ist irreführend, da vorab schon der
Eindruck erweckt wird, es handle sich in der Tat um Blut von Kaspar Hauser.
Ähnlich pag. 290 Bildbeschreibung „Fig.1“: hier wird wiederholt als Fakt
gesetzt, was ursprünglich nur „suspected“ genannt worden ist.
Pag.290
linke Spalte: Die Autoren postulieren, das Ergebnis erweise, daß innerhalb von
10 Generationen nach Stephanie Napoleon Großherzogin von Baden eine Mutation
nicht stattgefunden habe, da beide Ur-ur-ur-Enkelinnen dieselben Gene
aufwiesen. Es ist falsch gerechnet worden: es liegen nicht 10
Generationen vor, sondern parallel zweimal fünf Generationen. (Die beiden
Nachfahrinnen von "Stephanie" sind zwar durch zehn Generationen
voneinander "separiert", es wäre aber ein Trugschluß, wollte man aus
der Addition der beiden Nachfahrinnen-Generationen auf "10
Generationen" schließen.). Es ist nicht relativiert worden, inwieweit hier
auch ein statistischer Zufall gegeben sein kann.
Pag. 291, linke Spalte Abs. 1: : Es wird ausgegangen von Berichten, wonach Mutationen der in Betracht gezogenen Gene erst nach einer mehr oder weniger großen Zahl von Generationen beobachtet worden sind; unter bezug auf diese Berichte eine absolute Schlußfolgerung zu ziehen "can not be an son of Stephanie", das ist wissenschaftlich unzulässig; es hätte lediglich eine statistische Wahrscheinlichkeit daraus gefolgert werden können, denn hier (wie in anderen Punkten des Aufsatzes) stützt sich die Behauptung nicht auf ein Naturgesetz, vielmehr auf unterschiedliche vereinzelte Beobachtungen mit schwankenden Ergebnissen. Die Autoren ziehen aus den in der Literatur geschilderten wenigen Beobachtungen den unzulässigen Schluß "it is becoming clear, that Kaspar Hauser is [sic!] not the Prince of Baden" (= i s t nicht der Prinz von Baden). Eine solche schlußfolgernd gewonnene Behauptung ignoriert die Wahrscheinlichkeitsrechnung der modernen Statistik, wonach die Verteilung von unberechenbar eintretenden Ereignissen (z. B. Mutationen; in der Physik: Quantensprünge) nicht an bestimmbare Fixpunkte gebunden ist. Im Zahlenlotto kann z.B. auf eine Zahl unmittelbar die numerisch folgende Zahl "zufällig" folgen. Die Autoren haben zudem noch außer acht gelassen, daß "Stephanie" selber ja innerhalb einer Gen-Vererbungs-Vorfahrenreihe sich befand, so daß ein sehr viel größerer Betrachtungshorizont hätte gedanklich einbezogen werden müssen. - Die geringe Zahl der zitierten Beobachtungen lassen zudem keine statistische Wahrscheinlichkeitsrechnung zu.
Dito:
Es wird festgestellt: die Person, von der die Blutspur auf der Unterhose
stammt, kann nicht ein Sohn sein von Stephanie Beauharnais (gemeint ist:
Kaiserliche Hoheit Stephanie [adoptierte] Napoleon, Königliche Hoheit
Großherzogin von Baden, geb. Beauharnais – allein schon diese Namensveränderung
ist wissenschaftswidrig, es sei denn, es handelte sich um Nachfahren von ihr
vor der Adoption und vor der Heirat, was nicht der Fall ist). Diese
Feststellung kann ausschließlich nur dafür gelten, daß eben diese Person, von
der das Blut stammt, nicht Kaspar Hauser ist bzw. war. Historisch
gesehen: die Rechtsmedizin versucht eine Geschichtsklitterung, indem im Aufsatz
nun zurechtgebogen wird: daß „zusammen mit der Kenntnis, die wir über
die Kleidung und ihre Geschichte haben“ deshalb Kaspar Hauser „nicht
ist“ der Prinz von Baden (korrekterweise müßte formuliert werden: der Erbprinz,
oder, noch präziser: Seine königliche Hoheit Großherzog von Baden, denn
seit 1818 hätte dieser Erbprinz als der legitime Großherzog zu gelten). Die
Kenntnis über die Kleidung (siehe das zum Dolcheinstich arrivierte Mottenloch!)
ist nicht weit her, ihre „Geschichte“ historisch fragwürdig und die Kenntnis
des rechtsmedizinischen Instituts der Universität München davon war 1996
lediglich der Glaube an die „vehemente“ Beteuerung eines hohen, im
Institut durch einen ihm nicht zustehenden Adelstitel Eindruck erzielenden
bayerischen Staatsbeamten, der später mir gegenüber dies nicht wahrhaben
wollte, da er da er für Textilien nicht zuständig sei (dies und weiteres
dokumentiert in: Rudolf Biedermann: KASPAR HAUSER: NEUE Forschung und
Aspekte I, Offenbach 1998, ISBN-Nr. 3-9806417-0-8).
Dito:
Die „Legende“ (der badisch-fürstlichen Abstammung) Kaspar Hauser ist widerlegt
(can be disproved): hier begibt sich die Naturwissenschaft auf das
Gebiet der historischen Wissenschaft – und da kann nicht von „Legende“
gesprochen werden, denn mehr als anderthalb Jahrhunderte geschichtliche
Forschungsarbeit haben ergeben, daß die Indizien dafür, daß Kaspar Hauser jener
badische Fürstensproß war, erdrückend sind. Es liegt eine Reihe von
Kapitalverbrechen vor (u.a. Entführung, Kindesmißhandlung, Freiheitsberaubung,
Vermögensraub,
schwere Körperverletzung, Mord, Täuschung der Öffentlichkeit), wovon der
(ungesühnte) Mord nach deutschem Recht bis heute unverjährt ist. Seit 1828
nimmt die Weltöffentlichkeit Anteil an dem Schicksal des „Kindes von Europa“,
wie Kaspar Hauser genannt worden ist. Hier zu suggerieren: es handle sich um
eine „Legende“ ist unangemessen.
Dito Absatz 2: Die Autoren rühmen den Erfolg, daß nach 160 Jahren eine Geschlechtsbestimmung erfolgreich durchgeführt worden sei mit „not only mtDNA but also chromosomal DNA“. Das Alter des Blutes wird hierbei nicht hinterfragt, vielmehr wird ausgegangen von den (wie erwähnt: wiederholt erneuerten) Blutspuren an einer nicht als authentisch gesicherten Museumskleidung. Gerühmt wird hier lediglich die Unwissenschaftlichkeit der Vorgehensweise und des kritiklosen Folgerns.
Die
Behauptung, daß die Blutspur auf einen Menschen, und zwar einen Mann
zurückgehe, hätte dahingehend begründend untermauert werden müssen, daß dieses
Ergebnis absolut gesichert ist, obwohl nur minimale ("minimalste")
Gen-Reste gefunden werden konnten. Die Untersuchung basiert auf einer
zahlenmäßig riesigen Vervielfältigung der gefundenen allergeringsten Gen-Reste,
weshalb es durchaus möglich erscheint, daß in der Makro-Blutspur auch noch Blut
anderer Menschen (oder auch von Tieren) enthalten sein kann, ohne daß von den
anderen Blutgebern zugleich ebenfalls allergeringste Blutspuren gefunden werden
müssen - ja, es ist sogar plausibel, daß die Wahrscheinlichkeit äußerst gering
sein müßte in Anbetracht des extrem geringen Gen-Bruchstücke-Funds, der
analysiert werden konnte. In warmer, feuchter Umgebung hält sich DNA nur wenige
Tage. Bei kühler und trockener Lagerung können über viele Jahre hinweg
nachweisbare DNA-Mengen erhalten bleiben. Aber selbst in den günstigsten Fällen
verändert sich die DNA sofort mit dem Tod des Organismus: sie zerfällt in
Bruchstücke. Sie kann sogar durch UV-Licht oder Sauerstoff verändert werden.
Für eine Untersuchung genügen wenige DNA-Stücke, die den Untersuchungsabschnitt
noch in seiner ursprünglichen Form enthalten (ob dies im vorliegenden
Extremfall zu seriösem Ergebnis führte?) Einige dieser Angaben beruhen auf im
Internet zu findenden Mitteilungen von Dr. G. Weichhold, dem Hauptverfasser der
wissenschaftlich gemeinten Darstellung in dem zitierten internationalen
Fachorgan für Rechtsmedizin:
"http:www.uni-koblenz.de/odsgroe/genweich.htm". John Bark,
Rechtsmediziner in Birmingham, teilte am 23.11. 1996 bei der Pressekonferenz in
Ansbach mit: Von den einzelnen Gen-Bruchstücken können ca. 1 Million Kopien
hergestellt werden; das heißt also: untersucht wird immer dieselbe,
gleichsam geklonte Struktur der in diesem Fall äußerst schwierig nur
aufzufinden gewesenen vereinzelten Gen-Bruchstücke; daß sich hier dann keine
Unterschiede zeigen, ist klar. Erfahrungen lagen laut Bark vor bei 50 Jahre
alten menschlichen Überresten (dem stehen im Fall Kaspar Hauser 163 Jahre
gegenüber). Bark hebt hervor: 99% der DNA stimmen bei allen Menschen
überein. Nur e i n Prozent der DNA bestimmt den Unterschied. Frage:kann man
dieses 1 % tatsächlich wissenschaftlich gesichert als Unterscheidungsmerkmal
herausfinden in einem Fall wie hier, wo nur allergeringste Bruchstücke von
Genen letztlich unklarer Herkunft und unbekannten Alters gefunden worden sind?.
Bark spricht ausdrücklich nicht von Beweis, sondern von einer A n n a h m e
, die dann, wenn drei oder vier Differenzen (beim Blutvergleich) bei der
Analyse gefunden werden, diese "erhärten" würde. (Der Bericht Bark
ist abgedruckt in: Rudolf Biedermann: KASPAR HAUSER: Neue Forschung und Aspekte
I, Offenbach 1998, S.16 f.). - Bei der Pressekonferenz in Ansbach (23.11.1996)
ist außerdem festgehalten worden, daß die Untersuchung "an der
Nachweisgrenze" gelegen habe. Es ist unverständlich, wenn bei solchen
äußersten Grenzbedingungen Untersuchungsergebnisse konträr zur
wissenschaftlichen Genauigkeitspflicht als absolut dargetan werden. Hinzu
kommt, daß nicht untersucht worden ist, welchen Einwirkungen die Ansbacher
Museumskleidung im Laufe von 163 Jahren ausgesetzt war - sofern es sich
überhaupt um authentische Stücke handeln würde, was nicht erweislich ist. So
lagen die Kleidungsstücke vor Jahrzehnten ungeschützt offen in Regalen im
ursprünglichen Museum aus (und mußten daher regelmäßig gewaschen werden); im
Krieg wurden sie im Sparkassen-Keller aufbewahrt, wo sie 1945 (oder später) von
dem Ansbacher Amtsleiter Karlheinz Senning verschmutzt und durch Plünderungen
durcheinandergeworfen aufgefunden worden sind; auch ist erwiesen, daß die Kleidung
zu Ausstellungszwecken zeitweise anderswo, z.B. in Berlin, ausgestellt gewesen
ist. Ferner ist verläßlich überliefert, daß (vor Jahrzehnten) die Blutflecken
an den Kleidungsstücken von Zeit zu Zeit aufgefrischt worden sind: mit Hilfe
eines Kännchens mit Blut. Alles dies ist bei der Gen-Analyse 1996 nicht
berücksichtigt worden. Es widerspricht wissenschaftlicher Forschung, daß 1996
postuliert wurde, es handle sich um einen originalen Blutrest aus dem Jahr
1833. Hier sei auch erwähnt, daß bei der Gen-Analyse-Untersuchung 1996 in
München eine Denkschärfe obwaltete, wie in dem Aufsatz von Weichhold und
Professoren erkennbar: In diesem Aufsatz heißt es "The sex of the
bloodstaines clothing was tested by...", also: "Das Geschlecht der
blutbefleckten Kleidung wurde durch (...) bestimmt" - das ist höherer
Nonsens. Andere Sprach- und Denkunschärfen mußten auf Anforderung der Redaktion
von den Autoren erst noch zurechtgebügelt werden; das Manuskript mußte
zurückgenommen und, nach Nachbesserung, ein zweites Mal eingereicht werden.
Unerwähnt
blieb im Aufsatz: von Geburt an bis heute schlagen Wellen krimineller Energie
immer wieder an die Thematik „Kaspar Hauser“ an. Dies hätte besonderer
Vorkehrungen bedurft, um, soweit menschenmöglich, kriminelle Einwirkungen auf die
Untersuchungsvorgänge zu eliminieren. Solche gezielten Vorkehrungen hat es
offensichtlich nicht gegeben, wie überhaupt auch die Gefahr von sonstigem
menschlichem Versagen und Irrtümern nicht in das Kalkül gezogen worden ist. In
Anbetracht der sanguinischen Darstellung, die der Aufsatz gibt, bestehen
besondere Bedenken, daß auch bei den diversen Untersuchungs-Vorgängen nicht
diejenige Sorgfalt vorausgesetzt werden darf, die man einem rechtsmedizinischen
Institut unterstellen möchte. – Unkritisch ist der Aufsatz auch insoweit, daß
darin Überlegungen über die statistischen Wahrscheinlichkeits-Gesetzmäßigkeiten
nicht diskutiert werden.
In
KASPAR HAUSER:Neue Forschung und Aspekte 1 werden noch weitere Probleme
angesprochen, die mit der Wissenschaftlichkeit der Gen-Analyse von 1996 und
ihrer Interpretation aufgetreten sind. So hat z.B. der Vorstand des Instituts
für Rechtsmedizin der Universität München schriftlich zugegeben, daß von
privater Seite (Auskunft über den Geldgeber: verweigert!) Mittel geflossen sind,
um diese Untersuchung zu ermöglichen. Welche Wissenschaftsmethodik angewandt
worden ist, dafür sei erwähnt: Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der
Spiegel“ hat am 23.11.1966 in Ansbach wiederholt öffentlich bekundet, er habe
seinen Auftrag zur Gen-Analyse an die Bedingung geknüpft, daß „entweder ein Ja
oder ein Nein“ herauskomme, das heißt es ist ein Ergebnis ausbedungen worden,
das wissenschaftlich nicht vorausbestimmbar ist. – Dem Aufsatz sieht man im
übrigen nicht an (mit der Ausnahme, daß der Name des Chefredakteurs in
Kleindruck marginal erscheint), daß es sich um eine Auftragsuntersuchung
gehandelt hat. – Nicht umrissen ist auch im Aufsatz, welche laufende Hilfe von
Seiten der Industrie sowohl in München als auch bei der Kontrolluntersuchung in
Birmingham geleistet worden ist – wäre diese Hilfe in jeder Hinsicht
unproblematisch, so hätte sie nicht verschwiegen werden müssen. Die
Verbindungen zur Industrie (Pharma und Apparate) sind eng. Der eigentliche
Autor des Aufsatzes Dr. Weichhold ist zweieinhalb Monate nach Erscheinen des
Aufsatzes in Int J Legal Med zum Lieferanten (Verfahren, Apparate, Chemikalien)
gewechselt und nimmt u.W. die Interessen der Industrie heute u.a. in München
wahr. - Wissenschaftlich exakt wäre gewesen, wenn die Autoren des Aufsatzes
erkennbar gemacht hätten, daß die Untersuchung in Birmingham sich auf dieselben
Verfahren (einschließlich der Apparate und Chemikalien) gestützt hat wie
diejenige von München, und daß hier wie dort die absatzorientierte
Herstellerfirma bzw. Patente-Inhaberin beratend herangezogen werden konnte,
d.h., daß beide Untersuchungen als parallel geschaltet bewertet werden dürfen.
Der „Fall“ Kaspar Hauser war von Anfang an ein politischer Fall und ist es bis heute geblieben. Es ging und geht um Macht über Menschen, Staaten und um Finanzen – anders wären die Unterdrückungs-Anstrengungen gegen Kaspar Hauser seit 1812 (seinem präsumtiven Geburtsjahr) nicht zu erklären. Ich habe in meinem oben erwähnten Forschungsbuch die Dinge zumindest teilweise beim Namen zu nennen gewagt. Die Veranstaltung der Gen-Analyse des vermeintlichen Kaspar-Hauser-Bluts 1996 (und die weltweite publizistische Ausbeutung des vorgeblich wissenschaftlichen Ergebnisses) fällt in die Zeit des Zusammenwachsens der europäischen Länder zu einem vereinten Europa. Es ist nicht anders zu erwarten, als daß damit auch Weichen gestellt wurden und werden für künftige Machtverhältnisse in Europa. Verständlicherweise drängen einstige Herrscherhäuser (und Ihre Finanziers und sonstigen Coaching-Engagierten sowie auch deren vielfältige Einflußgruppierungen, Bünde, Ordensverbände) dahin, wieder Macht zu erhalten (wobei gern von einem - auch weltanschaulichen - Wiedererstehen des mittelalterlichen „Reichs Karls des Großen“ gesprochen wird). An der Spitze dürften hier drei Herrscherhäuser stehen, die in früheren Jahrhunderten aus ihren Reihen deutsche Kaiser gestellt hatten: Die „Habsburger“ (Österreich), die „Hohenzollern“ (Preußen), die „Wittelsbacher“ (Bayern). Die Blutlinien dieser (und weiterer europäischer Königshäuser) bündeln sich in der Nachfolge-Seitenlinie der badischen Großherzöge – eben jener Seitenlinie, die durch die Wegschaffung der Prinzen/Erbprinzen (1812 bzw. 1816/1817) der Zähringer-Stammlinie des Großherzogtums Badens zu Macht, Ansehen, Geld und Besitz gekommen ist. Ein Sproß aus dieser europaweiten Bündelung von Blutlinien mag mit europaweiten Sympathien rechnen, was zugleich zu einer Renaissance des monarchischen Gedankens tendieren würde. Der Mord und die anderen Schandtaten an Kaspar Hauser haben diese Seitenlinie für dauernd befleckt, wenngleich hochachtbare Persönlichkeiten ihr angehört haben, die keine persönliche Schuld an jenem Mord trifft, allenfalls der Vorwurf der chronischen Verdunkelung. - Es muß ein erhebliches macht- und finanzpolitisches, auch ideologisches Interesse vorhanden sein, jenen Mord im Hofgarten von Ansbach von 1833 (wenn der schon nicht abzuleugnen ist, was lange – erfolglos - versucht worden ist) herunterzuspielen auf die rein bürgerliche Ebene, das heißt Kaspar Hauser, das Kind von Europa „wissenschaftlich unwiderlegbar“ zur Legendengestalt umzufunktionieren. Wenn sich die Persönlichkeiten der Rechtsmedizin urteilend auf das Gebiet der Historie begeben, so sollten sie die hier angesprochenen Leitlinien kennen; der Jurist und Historiker Dr. jur. Dr. phil. Karl Heyer glaubte noch weitreichendere Tendenzen, die mit dem Phänomen Kaspar Hauser verknüpft sind, zu erkennen; er hat sie dargestellt in seinem Buch „Kaspar Hauser und das Schicksal Mitteleuropas im 19. Jahrhundert“ (1958, neu aufgelegt im Perseus-Verlag Basel[Schweiz] 1998).
Als bemerkenswertes Phänomen für aktuelle Hintergrund-Steuerung der Öffentlichen Meinung im Hinblick auf Kaspar Hauser sei festgehalten: Einerseits ist die Gen-Analyse-Farce von 1996 mit enormem medienmäßigen Impetus hochgespielt (und weltweit verbreitet) worden, jedoch: über die Enthüllung, daß die Behauptungen von 1996 tatsachenwidrig sind (und dies vom stellvertretenden Münchner Uni-Institutsdirektor am 4.8.2000 sogar schließlich öffentlich zugestanden worden ist) scheint der Mantel des Schweigens gebreitet zu sein. Man kann dieses öffentliche Unterdrücken der Wahrheit als Fortsetzung derselben "schwarzen Mitternacht" (v. Feuerbach) sehen, die seit den Tagen Kaspar Hausers offensichtlich gezielt obwaltet.
Abdruck
honorarfrei. Beleg erbeten an: Kaspar-Hauser-Forschung, Nordring 56, D-63067 Offenbach am Main
Tel. 069/88 42 01 Fax 069/800 36 32 e-mail: dr-r-b@kaspar-hauser-forschung.de
Das
Offenbacher Fehlerprotokoll erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und Unkorrigierbarkeit.
Es
hält persönlich gewonnene Meinung fest. – Weiterführende oder korrigierende
Hinweise erbeten.
Anfragen
nach Originaltexten aus Intern. Journal of Legal Medicine an: Bayaz@springer.de / Tel 06221/487-8531
V.i.S.d.P. : Dr. phil. Rudolf Max Biedermann, Nordring 56, D-63067 Offenbach
a.M.
________________________________________________________________________________________________
Neuerdings
haben wir Zugang zum springenden Punkt der Gutachter-Beurteilung gefunden, der
besagt im Wortlaut (übersetzt): Weichhold und Mitverfasser haben
keinen unstrittigen Beweis, daß die Blutspur tatsächlich original von Hauser
ist. Theoretisch könnte die Blutspur gefälscht [!] worden sein (zum
Beispiel um einen dramatischen Effekt zu erzielen) zu jedem beliebigen
Zeitpunkt zwischen 1833 und der Fotografie aus den 20er Jahren des 20.
Jahrhunderts. Die Autoren sollten folglich ihre Darstellung diesem Sachverhalt
anpassen.
Die schlimmsten Denk- und Sprachfehler (wenngleich nicht alle) sind offenbar bei der revidierten Fassung der Manuskripts ausgemerzt worden, auch könnte es sein, daß im Text Einzelheiten im Sinne der oben erwähnten Gutachter-Forderung etwas abgeschliffen worden sind. Dem Gutachten entgegen ist aber geblieben, daß im Vorspann und in der schlußendlichen Zusammenfassung die Fehlbehauptungen in Bezug auf eine absolute Klärung der Abstammung Kaspar Hausers nachdrücklich hervorgehoben worden sind.
In
der schlußendlichen Zusammenfassung wird dreimal dieselbe wissenschaftswidrige
Fehlbehauptung aufgestellt. Einmal heißt es „er kann [!] nicht ein Sohn
sein“ (von Stephanie Großherzogin von Baden): Cannot be a son“, sodann
„Kaspar Hauser ist [!] daher nicht der Sohn von Stephanie“: Kaspar
Hauser is therefore not the son of Stephanie“, und sodann „Folglich wird
klar, daß Kaspar Hauser nicht der Prinz (Fürst) von Baden ist [!]:
Thus is becoming clear that Kaspar Hauser is [!] not the Prince
of Baden“. Hierbei ist phänotypisch: es liegt eine dreistufige Steigerung
der Fehlbehauptung vor, die dem Leser gleichsam suggestiv im Präsens [!]
eingehämmert wird wie eine meditative Verstärkung durch Wiederholung. Es fällt
schwer, in solcher seelischer Beeinflussungstechnik nicht Raffinement zu
erkennen – zumal dies sich kontradiktatorisch zum fachlichen Gutachten verhält.
Hier ist auch zu bemerken, daß von Kaspar Hauser dreimal als von einer lebenden
Person gesprochen wird: „ist nicht“, im Gegensatz zum Vorspann („Abstract“), wo es heißt
„war“.
In
der als Vorspann dem Aufsatz vorangestellten Zusammenfassung („Abstract“
genannt, also „Resümee“, oder im Sinne einer Bauzeichnung „Aufriß“) wird
hingepfahlt: „Folglich wird klar, daß Kaspar Hauser nicht der Prinz (Fürst) von
Baden war“ [!]: was not. Diesem Postulat im Vorspann
(„Abstract“) kommt besondere Bedeutung zu, da im Internet lediglich das
„Abstract“ direkt abrufbar ist. Es wird also weiterhin „unters Volk“
offensichtlich gezielt dasjenige gebracht, was wissenschaftlicher Methodik und
allgemeinmenschlicher Rechtlichkeit widerspricht, trotzdem dies gutachterlich
beanstandet worden war. Zwar ist auch der ganze Text des Aufsatzes abrufbar
(oder es kann auch die Zeitschrift für sehr teueres Geld bezogen werden), aber
dafür muß extra gezahlt werden. Die gravierend pekuniär eingeschränkte
Einsichtsmöglichkeit widerspricht der Freiheit der Wissenschaft und der
Zugänglichkeit zu ihr für jedermann: man kann darin ein Stück Erkenntnisunterdrückung
sehen. Auch ist es doch wohl so, daß dem, der sich nur allgemein interessiert
eine Zusammenfassung genügt – im Vertrauen, daß diese Zusammenfassung seriös
ist.
Es
scheint zum System zu gehören (Shakespeare: Ist es auch Irrsinn, hat es doch
Methode), daß entgegen
ausdrücklichem Gutachter-Statement auch in der revidierten Fassung des
Manuskriptes nicht gekleckert sondern geklotzt wird mit der geradezu
aufdringlich vorgebrachten wissenschafts-inkonformen Ergebnis-Fehlhauptung. Zum
augenfällig werdenden System-Prinzip gehört (und das ist im v.
Feuerbach’schen Sinn sonnenklar geworden), daß diese im
Kernpunkt n i c h t revidierte Fassung nun tatsächlich in dem
weltweit verbreiteten Fachorgan, dem Gutachten entgegen, abgedruckt worden ist.
Konnte man bislang die Fehlbehauptungen eventuell für ungewollte Denkfehler,
oder für Zufälligkeiten halten oder schlimmstenfalls der fachlichen Inkompetenz
einiger Einzelpersönlichkeiten zuzuordnen versuchen, so ist nunmehr jeder
Zweifel behoben. Ergebnis: Es hat sich anhand des Fachaufsatzes und
dessen Veröffentlichungsvorgängen und –gegebenheit erwiesen, daß mit Vorsatz
wissenschaftswidrig gehandelt worden ist. Tritt da eine kriminelle Taktik
zutage, die dem Mafiadunst der Verfälschungsgeschichte des Themas Kaspar
Hauser entspricht, wie sie seit 1812 die schwarze
Mitternacht (v. Feuerbach 1832) zusammenklittern will?
Letzte Änderung Christi Himmelfahrt 8. Mai 2002
V.i.S.d.P.
R. Biedermann (s. o. Fußnote S.4.). Engl. Originalfassung des Gutachter-Zitats
ist hier abrufbar.